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Diskontsatz ArtikelBuch-Tipp: ADAC Camping-Caravaning-Führer 2008 : Deutschland, Nordeuropa Eine Beschreibung zu dem Buch " ADAC Camping-Caravaning-Führer 2008 : Deutschland, Nordeuropa" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. Der Diskontsatz (von ital. disconto, zu lat. discomputare, abrechnen) ist der Zinssatz, zum eine Bank Wechsel bei der Zentralbank verpfänden (rediskontieren) konnte. Damit konnte sie sich kurzfristig Liquidität verschaffen. Als Preis zahlte sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom Nominalwert).
Der Diskontsatz wurde von der Zentralbank festgelegt, in Deutschland vor 1999 von der Deutschen Bundesbank. Er galt in Deutschland als Basiszinssatz und war darum Bezugspunkt in vielen Verträgen. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die
Europäische Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft eingestellt.
In Verträgen und Gesetzen wurde der Diskontsatz durch den Basiszinssatz abgelöst, der mit Wirkung seit 1. Januar 2002 in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist.
siehe auch: Lombardsatz, Spitzenrefinanzierungsfazilität, Geldschöpfung, Geldpolitik, Diskontpolitik
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